Die Bezahlung der Prämien für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung, sowie der Privathaftpflichtversicherung werden vom Kostenträger mittels Kostengutsprache garantiert, auch wenn die Bezahlung durch Angehörige erfolgt. Arzt- und Laborrechnungen werden zur Abrechnung mit der Krankenkasse direkt dem Kostenträger zugestellt.